DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-03 |
Die Einhaltung von Anforderungen der ESG-Nachhaltigkeit in Unternehmen wird immer mehr zu einem zwingenden Gebot. Zunehmend mehr dürften die Beteiligten an Sanierungsprozessen ihre Unterstützung nicht nur von der langfristigen Renditeaussicht abhängig machen, sondern u. a. auch davon, ob das zu sanierende Unternehmen den Anforderungen der ESG-Nachhaltigkeit genügt. Damit werden Sanierungsprozesse ohne Zweifel komplexer und aufwändiger, aber erst so zukünftig dann auch aussichtsreicher.
In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Anfechtungen durch die Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung deutlich erhöht. Das rückt die Belastbarkeit von Finanzierungsinstrumenten in der Krise stärker in den Mittelpunkt. Dabei sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets zu überprüfen, um Hinweise auf eine Insolvenzgefahr erkennen zu können. Der Artikel befasst sich daher zunächst mit den Insolvenzeröffnungsgründen, um anschließend die Finanzinstrumente auf die entsprechende Belastbarkeit abzuprüfen.
Die Zahlungsunfähigkeit ist ein zentraler Begriff in der Insolvenz. Während der Corona-Pandemie sollte der Begriff der Zahlungsunfähigkeit den Bedürfnissen der Praxis angepasst und weit ausgelegt werden.
Gesellschafter sind jetzt in der Pflicht, Restrukturierungsoptionen zu prüfen: Sie umfassen außergerichtliche, aber auch gerichtliche Möglichkeiten wie das Schutzschirmverfahren.
Das am 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFoG brachte mitten in der COVID-Pandemie eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen. Deshalb wurde der BDU-Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzepts überarbeitet. Auch einen neuen Namen bekommt der Leitfaden: Struktur einer Eigenverwaltungsplanung gem. § 270a InsO. Nachfolgend werden die Abschnitte zum Finanzplan und zum Konzept in der Entwurfsfassung vorgestellt.
Oft wird erst als letztem Schritt einer Lösung über Transfergesellschaften bzw. -agenturen zugestimmt. Doch das Angebot ist besser als sein Ruf, denn Beschäftigte werden nicht einfach entlassen, sondern gezielt weiterqualifiziert, um sich für den Neustart vorzubereiten.
Anlässlich des diesjährigen Krisenkommunikationsgipfels vermittelten die Erfahrungsberichte von Behördenleitern, Unternehmenskommunikatoren und Fachjournalisten den Teilnehmern ein vielfältiges Bild der aktuellen Aufgabenpalette.
Beantwortet von den Referenten der BDU-Fachkonferenz Sanierung vom 3./ 4.3.2022
+++ Rechtsscheinhaftung +++ Umwandlung in pfändungsgeschützte Lebensversicherung +++ Reichweite von Mietsicherheiten +++ Vorsteuerabzug +++ Insolvenzverwalter-Vergütung als außergewöhnliche Belastung +++
+++ Kriegsbedingt steigende Insolvenzzahlen bei Unternehmen +++ Energiepreisanstieg als Insolvenzauslöser +++ Existenzgründungen 2021 wieder auf Vor-Corona-Niveau +++
+++ Ukraine-Krieg: EU-Kommission beschließt befristeten Beihilferahmen +++ Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen +++ Grundsätze des Forum 270 für die ordnungsgemäße Durchführung von Eigenverwaltungen +++ Gewinn aus Restschuldbefreiung +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (108) +++ KSI-Büchermarkt (149) +++ Zeitschriftenspiegel (150/151) +++ Veranstaltungen (149/152)
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