DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-07 |
Die am 9. 9. 2009 durch den Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedeten Anfor - derungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) wurden für Sanierungs - berater und viele Kreditinstitute bereits in ihrer seit 2008 publizierten Entwurfsversion (IDW ES 6) annähernd zum Standard. Das überrascht, da der IDW-„Vorgänger“ FAR 1/91 zwar ebenfalls bekannt war, aber bei weitem nicht eine solche Marktpräsenz vorweisen konnte. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Beitrag auf mögliche Probleme des IDW S 6 ein und unterbreitet Vorschläge zu seiner Weiterentwicklung.
Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber das HGB stärker den IFRS angenähert und den Unternehmen für den Übergang umfangreiche Wahlrechte eingeräumt. Die Gesamtkonzeption dieses Systemwechsels bedingt, dass bei der Interpretation der Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2010 Schwierigkeiten auftreten können, welche u. a. die Kreditinstitute vor die Herausforderung stellen, ihre Ratingsysteme an die Diskontinuitäten der Ausgangsdaten anzupassen. Ferner wird dabei von Interesse sein, welche Änderungen damit für die Erkennung von Krisensignalen durch externe Bilanzleser verbunden sind.
Nicht nur in Zeiten eines wirtschaftlichen Aufschwungs, sondern auch in Krisenzeiten stellen Mergers & Acquisitions (M & A) eine gängige und anerkannte Option des unternehmerischen Wachstums dar. Doch gerade die Risikopositionen des kaufenden und des gekauften Unternehmens werden durch einen solchen einschneidenden Schritt massiv verändert. Aus diesem Grund zielt der Beitrag auf die Darstellung grundsätzlicher Risiken von M & A-Transaktionen ab und verdeutlicht mögliche Maßnahmen zur Risikoidentifikation sowie zum Risikomanagement.
Ein Sanierungskonzept muss eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen. Neben der Entscheidungsnützlichkeit für Share- und Stakeholder einschließlich der Berater und Dritten muss ein Standard für Gutachten insbesondere auch den Anforderungen des BGH genügen. Auch rein praktische Gründe sprechen für eine standardisierte Strukturierung von Gutachten: Häufig arbeiten Berater verschiedener Beratungshäuser unter hohem Zeitdruck gemeinsam an der Aufstellung eines Sanierungskonzepts. Hierbei hilft ein gemeinsames Verständnis über die Struktur des Gutachtens, sich auf die materiell bedeutsamen Sanierungsaufgaben zu konzentrieren. In dem Beitrag wird ausschnitthaft ein gem. den Anforderungen des IDW S 6 erstelltes Mustergutachten wiedergegeben.
Das ESUG hat nun seine Endphase erreicht und wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Kraft treten. Im Rahmen des im September 2011 veranstalteten Symposiums wurde daher der spannenden Frage nachgegangen, welche unmittelbaren Konsequenzen das neue Gesetz für die Sanierungspraxis hat. Weitere Themen betrafen u. a. die praktischen Auswirkungen der Änderung des § 55 Abs. 4 InsO.
+++ Stimmrecht des beherrschenden Gesellschafters +++ Nichtigkeit missbräuchlicher Sitzverlegungen +++ Anfechtung von Beschlüssen zur Eigenverwaltung +++ Wohnungseigentum in der Insolvenz +++ Verwertung der Insolvenzmasse und Umsatzsteuer +++ Weitere finanzgerichtliche Entscheidungen im Überblick +++
+++ Police für Krisenkommunikation +++ Turnarounder des Jahres 2011+++ Liquiditätspotenziale +++ Sanierungsstudie 2011 +++ Insolvenzindikator Q2/2011 +++
+++ OFD zur insolvenzrechtlichen Begründung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags nach § 38 KStG +++ Bewertung von Unternehmen und Anteilen +++ Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (244) +++ KSI-Vorschau (244) +++ KSI-Büchermarkt (285) +++ Zeitschriftenspiegel (286-287) +++ Veranstaltungen (288) +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: