DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-04 |
Das Insolvenzgeschehen in Deutschland ist maßgeblich durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geprägt. Pleiten großer Unternehmen sind eher selten anzutreffen. Die große Bedeutung der KMU in Deutschland wirft in Verbindung mit der beobachteten hohen Insolvenzquote dieser Unternehmen die Frage auf, welchen besonderen Risiken KMU ausgesetzt sind und welche Ansatzpunkte es zu deren Überwachung geben könnte. Der Beitrag geht dieser Fragestellung nach und zeigt Wege der Krisenprävention auf.
Im Rahmen der Krisenbewältigung eines Unternehmens wird vielfach auch ein Einbezug der Belegschaft gefordert. Jedoch erscheinen Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter aufgrund ihrer oftmals komplexen gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen nur in Einzelfällen geeignet, den Krisenbewältigungsprozess aktiv zu unterstützen. Weniger betrachtet, aber dennoch von großer Bedeutung in der Unternehmenspraxis sind hingegen Modelle der Mitarbeitererfolgsbeteiligung im Rahmen der Unternehmenssanierung.
Mit einem ausführlichen Schreiben vom 21. 10. 2010 hat das BMF für unterschiedliche Konstellationen und Fallgruppen, darunter insbesondere auch krisenbestimmte Darlehen, zum Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten Stellung genommen. Es zeigt sich erfreulicherweise, dass die durch den BFH geprägte Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten bei Verkauf oder Untergang von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligung des Gesellschafters i. S. des § 17 Abs. 1 EStG im Wesentlichen auch nach Änderung des Gesellschaftsrechts durch die Finanzverwaltung angewendet wird.
Wesentliches Ziel von Basel III ist es, den Bankensektor insgesamt krisenresistenter und weltweit stabiler zu machen. Doch die Kritik an der neuen Reform wächst. Eine restriktivere Kreditvergabepolitik würde nämlich insbesondere den mittelständischen Unternehmenssektor und vor allem insolvenzbedrohte Betriebe nachhaltig belasten.
Bei vielen mittelständischen Unternehmerfamilien besteht das Familienvermögen hauptsächlich aus dem im Unternehmen gebundenen Vermögen. Diversifiziert angelegtes Privatvermögen ist hingegen kaum vorhanden, sodass Lebensunterhalt und Altersvorsorge von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abhängen. Diese kann durch Faktoren wie z. B. weltweite Krisen, Marktentwicklungen oder persönliche Schicksalsschläge beeinflusst werden und die Existenz des Unternehmens bedrohen. Vorausschauende Unternehmer befassen sich deshalb rechtzeitig mit der Vermögenssicherung und ergreifen Maßnahmen mit dem Ziel, unternehmerisches und privates Vermögen zu trennen.
Mit steuerlichen Erschwernissen aufgrund aktuell geänderter BFH-Rechtsprechung und insolvenzrechtlichen Erleichterungen, die mit dem ESUG zur Verabschiedung anstehen, befassten sich die Insolvenzverwalter, die sich zur diesjährigen VID-Frühjahrstagung vor einigen Wochen in Berchtesgaden zusammenfanden.
+++ Immer wieder: Quotale Haftung des GbR-Gesellschafters +++ Abberufung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers ohne Neubestellung +++ Aussonderung von Treuhandkonten +++ Mieterdienstbarkeit und § 112 InsO +++ Kongruente Deckung bei verlängertem Eigentumsvorbehalt +++
+++ Weiterer Rückgang der Unternehmensinsolvenzen +++ Neuer VID-Vorstand +++ Qualitätsanforderungen an Insolvenzverwalter +++ Zahlungsverhalten in Deutschland +++ Liquiditätssteuerung in Krisenzeiten +++
+++ Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung +++ Vorläufige Regelung zur Vergabe einer Massesteuernummer +++
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