In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Anfechtungen durch die Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung deutlich erhöht. Das rückt die Belastbarkeit von Finanzierungsinstrumenten in der Krise stärker in den Mittelpunkt, da sie eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Insolvenzreife spielen. Dabei sind die gesetzlichen Vertreter nach einem BGH-Urteil aus 2007 verpflichtet, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets zu überprüfen, um Hinweise auf eine Insolvenzgefahr erkennen zu können. Mit dem zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungsund Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ist die Verpflichtung für haftungsbeschränkte Unternehmen, ein Konzept zur frühzeitigen Krisenerkennung und -vermeidung zu implementieren, deutlich erhöht worden. Bislang waren nur Aktiengesellschaften verpflichtet, solch ein System vorzuweisen, jetzt sind auch alle anderen haftungsbeschränkenden Rechtsformen von dieser Pflicht erfasst. Der folgende Artikel befasst sich daher zunächst mit den Insolvenzeröffnungsgründen, um anschließend die Finanzinstrumente auf die entsprechende Belastbarkeit abzuprüfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.