In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Anfechtungen durch die Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung deutlich erhöht. Das rückt die Belastbarkeit von Finanzierungsinstrumenten in der Krise stärker in den Mittelpunkt, da sie eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Insolvenzreife spielen. Dabei sind die gesetzlichen Vertreter nach einem BGH-Urteil aus 2007 verpflichtet, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets zu überprüfen, um Hinweise auf eine Insolvenzgefahr erkennen zu können. Mit dem zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungsund Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ist die Verpflichtung für haftungsbeschränkte Unternehmen, ein Konzept zur frühzeitigen Krisenerkennung und -vermeidung zu implementieren, deutlich erhöht worden. Bislang waren nur Aktiengesellschaften verpflichtet, solch ein System vorzuweisen, jetzt sind auch alle anderen haftungsbeschränkenden Rechtsformen von dieser Pflicht erfasst. Der folgende Artikel befasst sich daher zunächst mit den Insolvenzeröffnungsgründen, um anschließend die Finanzinstrumente auf die entsprechende Belastbarkeit abzuprüfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-03 |
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