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Dokument Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung Ausgabe 03 2018
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Inhalt der Ausgabe 03/2018

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2018.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7143
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-03

Editorial

Restrukturierungserfordernisse erfahrungsbasiert umsetzen

  • Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Inhalt

Inhalt / Impressum

Strategien, Analysen, Empfehlungen

Die Neufassung des IDW S 6 und seine Akzeptanz bei den Banken

  • Burkhard Jung
  • Eva Ringelspacher
  • Dr. Fabian Meißner

Am 8.9.2017 wurde ein Entwurf zur Neufassung des IDW S 6 vorgelegt. Doch wie steht es um die Akzeptanz der Hauptadressaten von Sanierungsgutachten, d. h. die finanzierenden Banken? Im vorliegenden Beitrag soll diese Frage unter Berücksichtigung der wichtigsten Forderungen, insbesondere aus dem Kreis der Großbanken, beantwortet und ein Vorschlag für die Anfertigung von strafferen, praktikableren Gutachten unterbreitet werden.

Zur besonderen Bedeutung der Creditor Relations bei auszuweitender bzw. komplizierterer Fremdfinanzierung

  • Dr. Bernhard Becker
  • Jan Handzlik
  • Felix Knoll
  • Prof. Dr. Stefan Müller

Unter Creditor Relations sind die kontinuierliche beidseitige Kommunikation und der Austausch von Informationen, die für das Verständnis der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens erforderlich sind, zu verstehen. Nachfolgend wird anhand eines Praxisbeispiels veranschaulicht, dass vor allem durch eine strukturierte, proaktive Finanzkommunikation auch aus einer Krisensituation heraus erfolgreiche Neukredite bzw. Ausweitungen der bestehenden Linien erreicht werden können.

Geschäftsführerhaftung: Ein unkalkulierbares Risiko?

  • Prof. Dr. Florian Stapper
  • Dr. Benjamin Böhme

Gerade in der Krise der Gesellschaft muss ein Geschäftsführer richtig handeln. Verantwortlich für Arbeitnehmer, Gläubiger und Auftraggeber hat er eine Vielzahl ordnungsrechtlicher Regeln einzuhalten. Das Risiko des Geschäftsführers, dabei einen Fehler zu machen, ist enorm. Die Autoren untersuchen anhand von Problemfällen, wie der Geschäftsleiter handeln muss.

Der Fiskus als Massegläubiger erster Klasse

  • Dr. Andreas Schwarz
  • Arne Joachim Hammerich

Der BFH hat gegen die Erstreckung der Restschuldbefreiung auf Masseverbindlichkeiten entschieden und damit die Haftung des Insolvenzschuldners für steuerliche Forderungen über das Verfahren hinaus bestätigt. Das Urteil stellt klar, dass die gesetzlich vorgegebene Reichweite der Restschuldbefreiung nicht unter Verweis auf die allgemeine Zielsetzung der Insolvenzordnung auf Masseverbindlichkeiten ausgedehnt werden kann.

Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen

Entwicklung des deutschen Restrukturierungsmarkts

  • Norbert Strecker
  • Michael Schmitt
  • Dr. Volker Beissenhirtz

In einem im Nov./Dez. 2017 durchgeführten Expertendialog hat die CIC Consultingpartner GmbH den deutschen Restrukturierungsmarkt analysiert. Im Beitrag werden die Kernergebnisse der Studie, die nunmehr zum dritten Mal durchgeführt wurde, präsentiert.

Vorsicht bei Finanzspritzen von Gesellschaftern

  • Dr. Ulrich Viefers

Mit einem neuen BFH-Urteil haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften verschärft. Gläubiger können Ausfälle vielfach nicht mehr geltend machen: Was Gesellschafter wissen sollten und welche Auswege bleiben.

Innenansichten aus der Restrukturierungspraxis

  • Prof. Dr. Markus W. Exler

Das Format der Lehrveranstaltung Studienreise des berufsbegleitend organisierten Master-Studiengangs Unternehmensrestrukturierung und -sanierung an der Fachhochschule Kufstein führte die Teilnehmer vom 19. bis zum 23.2.2018 zu den Standorten Salzburg, Regensburg und Nürnberg.

Vermutung der Zahlungsunfähigkeit

  • Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Im Januar 2018 hat der BGH die bisherige Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung weiter präzisiert. Im Ergebnis sehen die Karlsruher Richter nunmehr die fruchtlose monatelange Beitreibung einer erheblichen Forderung als Indiz für die Zahlungseinstellung. Ebenso sind Bitten um Ratenzahlung zu qualifizieren, die mit der Aussage verbunden werden, dass fällige Verbindlichkeiten anders nicht beglichen werden können.

Was hat die Reform der Insolvenzanfechtung gebracht?

  • Dr. Olaf Hiebert

Vor ca. einem Jahr ist die Reform der Insolvenzanfechtung in Kraft getreten – Zeit für eine erste Zwischenbilanz, die wir im Gespräch mit Dr. Olaf Hiebert ziehen konnten. Im Ergebnis können Gläubiger Risiken einer Insolvenzanfechtung nach der Reform oft leider noch weniger einschätzen; offenbar werden die Ziele des Reformgesetzgebers und der BGH-Rechtsprechung von den Gerichten nicht beachtet.

Report, Rechtsprechung, Hinweise

Aktuelle Rechtsprechung zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzpraxis

  • Dr. Oliver Jenal
  • Dr. Wolfgang Popp

Wirtschaftliche Krisen ereignen sich regelmäßig vor einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Die zu beachtenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze verteilt, zudem oft unklar und befinden sich in einer permanenten „Überarbeitung“ durch die Rechtsprechung. Die maßgebende Rechtslage und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung im Blick zu behalten, stellt hohe Anforderungen insbesondere an Berater.

Neues aus Gesetzgebung und Verwaltung

+++ BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen +++ Digitaler Finanzbericht (DiFin) beschleunigt Kreditverfahren +++ Verfahrensfragen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags +++ Handlungsempfehlungen zu den DSGVO-Anforderungen +++

Daten & Fakten

+++ KMU lassen viele Chancen der Internationalisierung ungenutzt +++ Insolvenzverwalter zur Vermeidbarkeit von Insolvenzen +++ Bedeutung der Eigenverwaltungen wächst gem. BCG-Studie zum ESUG +++ Wirtschaftslage im Mittelstand: Zahlungsmoral weiter als Problem +++ Mehr Insolvenzen im deutschen Kfz-Handel +++ Aktuelle Prognosen zur Unternehmensnachfolge +++

Service, Literatur, Veranstaltungen

Umfeldinformationen zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV (100) +++ KSI-Büchermarkt (141) +++ Zeitschriftenspiegel (142/143) +++ Veranstaltungen (144) +++

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