Das am 1.1.2021 in Kraft Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) brachte mitten in der COVID-19-Pandemie eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen. Für Restrukturierungsberater besonders prominent sind dabei die Schaffung des seit langem geforderten Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) und die deutlich erhöhten Anforderungen an Eigenverwaltungsverfahren. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. hat im August 2013 die aus Sicht seines Fachverbands Sanierungs- und Insolvenzberatung relevanten Themen und Aussagen, anhand derer die nicht offensichtliche Aussichtslosigkeit der angestrebten Sanierung in einem Grobkonzept im Rahmen der vorab zu erstellenden Bescheinigung darzulegen ist, in einem Leitfaden strukturiert. Viele der damals formulierten Inhalte finden sich nunmehr ganz ähnlich im Gesetz wieder, wenn auch anders strukturiert und nicht immer wortgleich. Zudem gibt es neue Aspekte zu beachten. Deshalb wurde der BDU-Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzepts überarbeitet, das heißt in seinem Anwendungsbereich für beide Formen der Eigenverwaltung verallgemeinert und dem Wortlaut und der Darstellungsreihenfolge der §§ 270a ff. InsO angepasst. Auch einen neuen Namen bekommt der Leitfaden: Struktur einer Eigenverwaltungsplanung gemäß § 270a InsO. Nachfolgend werden die Abschnitte zum Finanzplan und zum Konzept in der Entwurfsfassung vorgestellt, die noch im Mai 2022 zur Verabschiedung ansteht bzw. anstand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-03 |
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