DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-28 |
Die nähere Analyse aus der Sicht einer ganzheitlichen Turnaround-Perspektive zeigt auf, dass der IDW S 6 n. F. mit seiner krisenphasenorientierten stufenweisen Herangehensweise, der entschiedenen Zukunftsorientierung sowie dem klaren Ziel einer nachhaltigen Steigerung der Wettbewerbspotenziale über wichtige Elemente verfügt, die konsequent auf der Linie der jüngsten Erkenntnisse der Turnaround-Forschung liegen. Um so mehr darf erwartet werden, dass der IDW S 6 n. F. einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Erfolgswirksamkeit künftiger Sanierungskonzepte leisten wird.
Als neuer Weg einer Sanierung bietet sich nun das in § 270b InsO n. F. normierte Schutzschirmverfahren als vorinsolvenzliches (außergerichtliches) Sanierungsverfahren an. Voraussetzung für die Einleitung ist nach § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO n. F., dass der Schuldner mit dem Eröffnungsantrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorlegt, aus der sich u. a. ergibt, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Im Beitrag werden die Anforderungen an diese Bescheinigung näher erörtert.
Der mit dem ESUG geänderte § 225a InsO sieht erstmals die Umwandlung von Forderungen in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner explizit vor. Dieser insolvenzrechtliche Reformbereich gibt Anlass, den oft als Sanierungsinstrument dienenden Debt to Equity Swap (DES) näher zu beleuchten. Hier soll nachfolgend die (insolvenz-)rechtliche Ausgestaltung des DES unter Beachtung der gesetzlichen Neuregelung analysiert werden; ein für die nächste KSI-Ausgabe vorgesehener Beitrag wird die steuerrechtlich zu beachtenden Konsequenzen darstellen.
Soll ein Unternehmen übertragen werden, ist es ratsam, im Unternehmenskaufvertrag die Anpassung des Kaufpreises an Liquidität und Verschuldung zu knüpfen. Ferner sollten die Maßnahmen geregelt werden, die der Verkäufer bis zum Übertragungsstichtag vornehmen darf. Dies gilt allgemein; in Transaktionen aus Krisen- oder Sanierungssituationen heraus ist eine sorgfältige Vorgehensweise wegen der Insolvenznähe um so wichtiger. Der Beitrag gibt einen Einblick in die Funktionsweise des sog. „Cash-Free/Debt- Free“-Konzepts.
Ziel dieses Beitrags in Form eines Erfahrungsberichts ist es, für drei besonders wichtige Regelungsbereiche des ESUG (strukturierte Insolvenz, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplan) beispielhaft darzulegen, wie sich die praktische Sanierungsarbeit rund um das Insolvenzverfahren verändern wird.
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wollte der Gesetzgeber den Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters stärken. Bereits vor In-Kraft-Treten des ESUG richtete sich das Insolvenzgericht Hamburg in einem bedeuten den Verfahren nach dem Vorschlag der Großgläubiger. Wird in der Konsequenz die Unabhängigkeit des Verwalters beeinträchtigt?
Speziell mit der beabsichtigten Neufassung des IDW S 6 befasste sich eine BDU-Fachkonferenz Sanierung. Thematisiert wurden spezifische Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten aus der Sicht unterschiedlicher Akteure im Sanierungsumfeld.
+++ Vergleich bei der Kapitalaufbringung +++ Pflichten bei Verwertung von Gesellschaftssicherheiten +++ Kündigung der Lebensversicherung durch den Insolvenzverwalter +++ Eröffnung eines Insolvenzverfahrens +++ Weitere insolvenzrechtliche Rechtsprechung in Kürze +++ Steuerberechnung im Insolvenzverfahren +++ Weitere finanzgerichtliche Entscheidungen im Überblick +++
+++ Unternehmensinsolvenzen rückläufig +++ EU-Grünbuch zur Unternehmensumstrukturierung +++ Insolvenzen in Europa 2011/2012 +++ Ehrenpreis der BVBC-Stiftung +++
+++ Fortsetzung der InsO-Reform +++ BMF zur Anwendung von § 55 Abs. 4 InsO +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (52) +++ KSI-Vorschau (52) +++ Personalia (94) +++ Veranstaltungen/Büchermarkt (95) +++ Zeitschriftenspiegel (96) +++
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