Ein Sanierungskonzept muss eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen. In erster Linie muss es entscheidungsnützlich sein. Dazu bedarf es einer standardisierten Struktur der Sanierungsgutachten, die den beteiligten Personengruppen – welche unterschiedliche Interessenlagen haben – die benötigten Informationen geordnet und nachvollziehbar aufbereitet zur Verfügung stellen. Neben der Entscheidungsnützlichkeit für Share- und Stakeholder einschließlich der Berater und Dritten muss ein Standard für Gutachten insbesondere auch den Anforderungen des BGH genügen. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, dass ein Sanierungsgutachten vom Aufbau so angelegt ist, dass es im Insolvenzfall auch als Gutachten innerhalb eines Insolvenzplanverfahrens verwendet werden kann. Doch auch rein praktische Gründe sprechen für eine standardisierte Strukturierung von Gutachten: Häufig arbeiten Berater verschiedener Beratungshäuser unter hohem Zeitdruck gemeinsam an der Aufstellung eines Sanierungskonzepts. Hierbei hilft ein gemeinsames Verständnis über die Struktur des Gutachtens, sich auf die materiell bedeutsamen Sanierungsaufgaben zu konzentrieren. Nachfolgend wird ausschnitthaft ein gem. den Anforderungen des IDW S 6 erstelltes Mustergutachten wiedergegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-07 |
Seiten 264 - 273
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