Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber das HGB stärker den IFRS angenähert und den Unternehmen für den Übergang umfangreiche Wahlrechte eingeräumt. Die Gesamtkonzeption dieses Systemwechsels bedingt, dass bei der Interpretation der Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2010 Schwierigkeiten auftreten können, welche die Kreditinstitute vor die Herausforderung stellen, ihre Ratingsysteme an die damit verbundenen Diskontinuitäten der Ausgangsdaten anzupassen. Im Folgenden wird dieser Sachverhalt näher begründet und darauf aufbauend werden die fortdauernden Wirkungen der Wahlrechte während der Übergangsphase dargestellt sowie die möglichen Konsequenzen für die weiteren Unternehmenseinschätzungen aufgezeigt. Insbesondere wird dabei von Interesse sein, welche Änderungen damit für die Erkennung von Krisensignalen durch externe Bilanzleser verbunden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-07 |
Seiten 252 - 257
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