| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
Die heutige Wirtschaftsdynamik erfordert von Organisationen ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit und Innovationskraft, damit sie erfolgreich bleiben können. Doch gerade in turbulenten Zeiten liegt oftmals auch eine immense Chance: Die strategische Hinwendung zu digitalen Geschäftsmodellen und der gezielte Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zwecks Krisenprävention bzw. -bewältigung sichert das Überleben nicht nur der Großkonzerne, sondern mehr noch im Mittelstand.
In einer Umfrage offenbarte Schwächen der Arbeit in Krisenstäben fordern zu einem Umdenken auf. Die Fähigkeit zum wirksamen Krisenmanagement entsteht nicht durch einmalige Maßnahmen, sondern durch kontinuierliche Verbesserung.
Familienunternehmen sind das Rückgrat der österreichischen (und deutschen) Wirtschaft, stehen jedoch zunehmend vor der Herausforderung, in einem dynamischen Umfeld strategisch zu wachsen und sich gleichzeitig an wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen.
Seit nunmehr ca. zwei Jahren spricht man fortlaufend von „Poly-Krisen“ oder von „Stapelkrisen“ und wartet auf Besserung. Allerdings reift auch die Erkenntnis, dass viele Krisenfaktoren gekommen sind, um zu bleiben: Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich darauf einstellen, dass sich viele Dinge dauerhaft verändern. Somit ist eine Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen notwendig.
Die Arbeitswelt steht mit KI an einem Wendepunkt: KI ist nicht nur Ursache von Umbrüchen, sondern zugleich Instrument ihrer Bewältigung. Wer Restrukturierung heute denkt, muss sie als lernenden, sich fortentwickelnden Prozess begreifen – rechtlich, organisatorisch und menschlich.
Neben zunehmenden Eigenkapitalanforderungen der Aufsichtsbehörden und gestiegenen Kreditkosten zur Refinanzierung der Banken führen die Polykrisen der jüngeren Vergangenheit sowie die wachsende Dynamik der notwendigen Transformation der deutschen Industrie und ihrer Geschäftsmodelle unter Chancen-Risiko-Aspekten zu sehr restriktiven Kreditvergaben seitens der Finanzierer.
Der BGH rückt die Schadenersatzansprüche getäuschter Wirecard-Aktionäre in die Nähe des Eigenkapitals und verweigert ihnen dadurch den Rang einfacher Insolvenzforderungen. Damit setzt er ein deutliches Signal gegen die „Drittgläubiger-Konzeption“ in der bisherigen Rechtsprechung.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt für Unternehmen i. d. R. eine schwierige und oft belastende Situation dar. Dabei stellt sich neben vielen anderen rechtlichen und praktischen Problemen auch die Frage, welche Auswirkungen die Insolvenz auf die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft des betroffenen Unternehmens hat.
Zunehmende Insolvenzzahlen bereiten vielerorts Sorge. Allerdings sind Insolvenzen auch ein notwendiger Teil des ökonomischen Wandels. Dies wurde zur Eröffnung des VID-Kongresses 2025 am 6.11.2025 in Berlin besonders deutlich betont. Sie schaffen Raum für Innovation, setzen Fachkräfte frei und ermöglichen den Aufstieg zukunftsfähiger Geschäftsmodelle.
+++ Controlling und (Distressed) M&A im Trendradar 2026 +++ Innovationshemmnisse überwinden +++ Deutschland im KI-Fieber +++
+++ Zur Strafbarkeit wegen Bankrott +++ Schufa-Speicherfristen für erledigte Schulden auf dem BGH-Prüfstand +++ Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft +++ § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres +++ Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft +++
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