In Ermangelung eines speziellen Insolvenzumsatzsteuerrechts hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in 2024 zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Konkret ging es um die Frage, in welchem Umfang ein Vorsteuerabzug in Abhängigkeit vom unternehmerischen Status des Insolvenzschuldnerunternehmens möglich ist. Die Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze ist von Bedeutung, um einerseits umsatzsteuerlich compliant zu sein und andererseits aus Gläubigersicht zur zutreffenden Masseanreicherung zu gelangen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2026.02.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-03 |
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