Die Besteuerung des Einkommens einer Personengesellschaft erfolgt auf der Ebene ihrer Gesellschafter. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt bei den Personenhandelsgesellschaften durch Bilanzierung. Unter bestimmten Umständen sind Ergänzungsbilanzen aufzustellen, die der zutreffenden Besteuerung des Gesellschafters dienen sollen. Durch das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) sowie das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (KrZwMEG) einerseits sowie die Besonderheiten der Besteuerung von Sanierungsgewinnen gem. § 3a EStG andererseits haben sich Zweifelsfragen ergeben, die durch eine aktuelle Entscheidung des BFH (Urteil v. 21.8.2025 – IV R 23/23) einer Klärung zugeführt worden sind.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2026.02.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-03 |
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