Gerade in der Krise der Gesellschaft muss ein Geschäftsführer richtig handeln. Verantwortlich für Arbeitnehmer, Gläubiger und Auftraggeber hat er eine Vielzahl ordnungsrechtlicher Regeln einzuhalten. Das Risiko des Geschäftsführers, dabei einen Fehler zu machen, ist enorm. Die Rechtsprechung des Jahres 2017 verschärfte die Verantwortlichkeit des Geschäftsleiters für Fehlverhalten in der Krise weiter. Die Autoren untersuchen anhand von Problemfällen, wie der Geschäftsleiter handeln muss.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.