Am 8.9.2017 wurde ein Entwurf zur Neufassung des IDW S 6 vorgelegt. Seitdem gab es zahlreiche Veröffentlichungen, in denen die Autoren zu den Neuerungen des Entwurfs kontrovers Stellung genommen haben. Doch wie steht es um die Akzeptanz der Hauptadressaten von Sanierungsgutachten, d. h. die finanzierenden Banken? Im vorliegenden Beitrag soll diese Frage unter Berücksichtigung der wichtigsten Forderungen, insbesondere aus dem Kreis der Großbanken, beantwortet und ein Vorschlag für die Anfertigung von strafferen, praktikableren Gutachten unterbreitet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-03 |
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