Der BFH hat als erstes oberstes Gericht gegen die Erstreckung der Restschuldbefreiung auf Masseverbindlichkeiten entschieden und damit die Haftung des Insolvenzschuldners für steuerliche Forderungen über das Verfahren hinaus bestätigt. Das Urteil stellt klar, dass die gesetzlich vorgegebene Reichweite der Restschuldbefreiung nicht unter Verweis auf die allgemeine Zielsetzung der Insolvenzordnung auf Masseverbindlichkeiten ausgedehnt werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-03 |
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