Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist zum 1. 3. 2012 in Kraft getreten. Viele, die in der Sanierungspraxis aktiv sind, haben lange auf diesen Tag gewartet und sich in die intensive Diskussion über das Gesetz eingebracht. Ziel dieses Beitrags ist es, für drei besonders wichtige Regelungsbereiche (strukturierte Insolvenz, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplan) beispielhaft darzulegen, wie das ESUG die praktische Sanierungsarbeit rund um das Insolvenzverfahren verändern wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-28 |
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