Soll ein Unternehmen übertragen werden, ist es ratsam, im Unternehmenskaufvertrag die Anpassung des Kaufpreises an Liquidität und Verschuldung zu knüpfen. Ferner sollten die Maßnahmen geregelt werden, die der Verkäufer bis zum Übertragungsstichtag vornehmen darf. Dies gilt allgemein; in Transaktionen aus Krisen- oder Sanierungssituationen heraus ist eine sorgfältige Vorgehensweise wegen der Insolvenznähe um so wichtiger. Der Beitrag gibt einen Einblick in die Funktionsweise des sog. „Cash-Free/Debt- Free“-Konzepts und zeigt auf, worauf die Parteien und ihre Berater bei der Ausgestaltung von Unternehmenskaufverträgen achten sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-28 |
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