| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-02 |
Angesichts der widrigen Umfeldkontexte sind Führungskräfte im besonderen Maße herausgefordert, die Überlebens- und Zukunftsfähigkeit ihrer Unternehmen nachhaltig sicherzustellen. Ergebnisse einer Gemeinschaftsstudie des Centre for Performance Management & Controlling an der Frankfurt School of Finance & Management und Struktur Management Partner zeigen, dass Unternehmen, die über ausgereifte Controlling-Systeme verfügen und diese aktiv zur Steuerung und Führung nutzen, robuster und resilienter aufgestellt sind als ihre Peers.
Aktuell im September/Oktober 2026 vorgelegte Stellungnahmen ordnen die Wirkungen der rasend schnellen KI-Transformation zwischen Goldgräber- und Weltuntergangsstimmung ein. Ein am 6.10.2026 in Düsseldorf anlässlich des 80. DBT 2026 vorgelegtes 10-Leitlinien-Papier veranschaulicht, wie groß einerseits der Transformationsbedarf in Unternehmen ist, um Chancen zu wahren bzw. nicht abgehängt zu werden, und wie umfassend andererseits im Risikomanagement die Aufgabenstellungen sind, um Risiken beherrschbar zu halten.
Studienergebnisse zeigen, dass Restrukturierungen im industriellen Umfeld heute weit über klassische Kosten- und Liquiditätssicherungsmaßnahmen hinausgehen. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung von Wertschöpfungsnetzwerken, die Optimierung von Kapazitäten und Produktionsstrukturen, die Digitalisierung industrieller Prozesse sowie die Steigerung organisationaler Produktivität.
Zwar hat sich das StaRUG nach mehreren Jahren Praxiserfahrung als Instrument der Finanzrestrukturierung etabliert: Restrukturierungspläne, Mehrheitsentscheidungen und die gezielte Einbeziehung einzelner Gläubigergruppen sind heute erprobte Mittel, um auch komplexe Finanzrestrukturierungen umzusetzen.
Für Private-Equity-Investoren („Sponsoren“) eröffnet sich ein breites Spektrum an Handlungsoptionen, deren rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Implikationen die Restrukturierungspraxis in den vergangenen Jahren zunehmend beschäftigt hat. Nachdem in KSI 05/2026 S. 207 ff. die verschiedenen Möglichkeiten des Sponsors in der Unternehmenskrise betrachtet wurden, wird nun hier anhand eines Fallbeispiels die Anwendung der Debt-Hive-Up-Struktur als Restrukturierungsinstrument näher dargestellt.
Die Insolvenzeröffnungsgründe sind nach wie vor ein Dauerthema im Insolvenz- und Sanierungsrecht – dies umso mehr, als mit dem SanInsFoG das StaRUG eingeführt wurde und dort mit der Krisenfrüherkennungspflicht ein besonderer Fokus auf die Insolvenzeröffnungsgründe mit Prognosetatbestandsmerkmalen gelegt wurde. Das OLG Düsseldorf hat nun kürzlich erneut Anlass gegeben, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Ein Insolvenzverfahren löst eine Krise nicht automatisch. Es verschafft zwar Zeit, Liquidität und rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Wird aber keine tragfähige Struktur geschaffen, ist die nächste Krise oft nur eine Frage der Zeit. Und so entsteht das Phänomen der Mehrfachinsolvenzen, das auch bekannte Namen trifft: Nachdem ein erstes Verfahren 2023 beendet worden war, geriet etwa der Hamburger Schuhhändler Görtz letztes Jahr erneut in die Insolvenz.
Nimmt der Vermieter in der Insolvenz des Mieters die Kaution in Anspruch, entsteht ein Wiederauffüllungsanspruch. Mit Urteil vom 18.6.2026 hat der BGH erstmals zu jüngeren Entscheidungen der Untergerichte Stellung genommen, die im Bereich der Mieterinsolvenz für hohe Aufmerksamkeit gesorgt hatten. Dabei arbeitet er heraus, dass es eine dritte Forderungsgruppe gibt, die weder Insolvenz- noch Masseforderung ist.
+++ Notleidende Kredite: Von 23 auf 50 Mrd. € in nur drei Jahren +++ Dynamisches Insolvenzgeschehen +++ Steuerung von KI-Investitionen auf CFO-Ebene +++ KI-Nutzung im Mittelstand +++ Weiter angespannte Geschäftslage im Mittelstand +++ RMA: Neue Vorstands- und Beiratsmitglieder – und ein herber Verlust +++
+++ Rücknahme des (Eigen-)Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens +++ Einsichtnahme in einen Geschäftsanteil-Übertragungsvertrag bei Verdacht auf verdeckte Treuhand +++ Keine Herleitung der Zahlungsunfähigkeit aus interner Kommunikation +++ Betriebsausgabenabzug und Rückstellung des Insolvenzschuldners für die Vergütung des Insolvenzverwalters +++ Abwicklung insolventer Kapitalgesellschaften und Mindestbesteuerung +++ Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Beratung bei verschlechterten Erfolgsaussichten +++ Berufsrecht: Zur Beurteilung der Unabhängigkeit eines Restrukturierungsbeauftragten +++
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