Nimmt der Vermieter in der Insolvenz des Mieters die Kaution in Anspruch, entsteht ein Wiederauffüllungsanspruch. Mit Urteil vom 18.6.2026 hat der BGH erstmals zu jüngeren Entscheidungen der Untergerichte Stellung genommen, die im Bereich der Mieterinsolvenz für hohe Aufmerksamkeit gesorgt hatten. Dabei arbeitet er heraus, dass es eine dritte Forderungsgruppe gibt, die weder Insolvenz- noch Masseforderung ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2026.06.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-02 |
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