Privatrechtliche Gläubiger sind in ihrer Entscheidung frei, gegen Schuldner, die nicht zahlen, Insolvenzantrag zu stellen. Anders Finanzämter: Sie dürfen sich gegenüber säumigen Steuerschuldnern keine Ermessensfehler leisten. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich betroffene Steuerpflichtige gegen Insolvenzanträge ihres Finanzamts vor den Finanzgerichten wehren können. Kürzlich entschieden zwei Senate des FG Hamburg entgegengesetzt. Der BFH musste ein Machtwort sprechen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.04.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-07-04 |
Seite 182
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