Angesichts der durch das ESUG beabsichtigten Förderung außergerichtlicher Sanierungen steigt auch der Bedarf an Sanierungskonzepten, für deren Erstellung es keinen allgemein gültigen Standard gibt. Allerdings hat das Institut der Wirtschaftsprüfer mit seinem 2009 verfassten Standard IDW S 6 Anforderungen formuliert, die nicht nur im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sondern auch bei den sonstigen mit Sanierungsfragen befassten Berufsgruppen große Anerkennung gefunden haben. Mit der näheren Betrachtung der Anwendungsbreite des IDW S 6 erweist sich, dass hiermit ein Instrumentarium geschaffen wurde, das zudem die Kriterien erfüllt, die die BGH-Rechtsprechung an den Nachweis der Sanierungsfähigkeit anlegt. Dies gilt zwar insbesondere für die im Rahmen eröffneter Verfahren zu erstellenden Konzepte; noch wichtiger aber dürfte vor allem aus Gläubigersicht sein, dass mit IDW S 6 auch im Vorfeld von bereits gestellten Insolvenzanträgen eine objektiv belastbare Aussage zur Sanierungsfähigkeit getroffen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-30 |
Seiten 220 - 223
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