In der Wahrnehmung steht zumeist die Möglichkeit im Fokus, dass das StaRUG helfen soll, in einer Unternehmenskrise durch eine geeignete Restrukturierung eine Insolvenz zu vermeiden. Tatsächlich war und ist es jedoch die Intension des Gesetzgebers, dass Unternehmen durch das StaRUG unabhängig von einer Restrukturierung – bestenfalls, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich gut geht – zwei Verteidigungslinien aufbauen, um ihre Überlebensfähigkeit zu sichern und eine Insolvenz zu vermeiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-03 |
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