Bei drohender Krise und Insolvenz ist die Abtretung von Forderungen (Zession) oft ein Mittel, die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen bei Insolvenz des Abtretenden haftet der Abtretungsempfänger nach § 13c UStG für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer. Ein neues BFH-Urteil nimmt Stellung zu dieser Haftung und zeigt ihre Grenzen auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-02 |
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