Bei drohender Krise und Insolvenz ist die Abtretung von Forderungen (Zession) oft ein Mittel, die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen bei Insolvenz des Abtretenden haftet der Abtretungsempfänger nach § 13c UStG für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer. Ein neues BFH-Urteil nimmt Stellung zu dieser Haftung und zeigt ihre Grenzen auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.