Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen (im Folg.: RLprävRR) fordert in Art. 3 die Bereitstellung von Frühwarnsystemen. Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen, um mit präventiven Restrukturierungsmaßnahmen existenzgefährdenden Verschärfungen vorzubeugen. Der Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU strebt an, ein einfaches und nutzerfreundliches Frühwarnsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entwickeln und dies öffentlich zugänglich zu machen. Im Rahmen dieses Beitrags wird ein Zwischenbericht über den Arbeitsstand im Hinblick auf die Erarbeitung eines entsprechenden Frühwarnsystems gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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