Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW hat den IDW ES 16 am 3.2.2025 verabschiedet und hierin seine Auffassung zu den Anforderungen des § 1 StaRUG für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans haftungsbeschränkter Unternehmensträger aufgezeigt. Was insoweit Krisenfrüherkennung (KFE) und ein eventuelles Krisenmanagement nach § 1 StaRUG bedeuten, wird nachfolgend im Anschluss an die Voranstellung begrifflicher Grundlagen näher erläutert. Dabei wird insbesondere auf den Prozess der KFE detailliert eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2025.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-07 |
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