Die Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG
Empfehlungen auf der Basis von IDW ES 16
Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW hat den IDW ES 16 am 3.2.2025 verabschiedet und hierin seine Auffassung zu den Anforderungen des § 1 StaRUG für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans haftungsbeschränkter Unternehmensträger aufgezeigt. Was insoweit Krisenfrüherkennung (KFE) und ein eventuelles Krisenmanagement nach § 1 StaRUG bedeuten, wird nachfolgend im Anschluss an die Voranstellung begrifflicher Grundlagen näher erläutert. Dabei wird insbesondere auf den Prozess der KFE detailliert eingegangen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2025.03.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-05-07 |