Nach einer aktuellen Untersuchung von Creditreform nutzten im ersten Halbjahr 2013 rund 200 Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Sachwalter und in Eigenverwaltung das Unternehmen zu sanieren, während es in 2012 insgesamt „nur“ 350 Verfahren waren. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass das wesentliche Ziel des ESUG, nämlich die Möglichkeit, die Gläubiger bereits von Beginn an in das Insolvenzverfahren einzubinden – insbesondere zur Bestimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters oder Sachwalters – zunehmend angenommen wird. Nach wie vor ist die Praxis jedoch geprägt von Unsicherheiten auf Seiten aller Beteiligten, wie der gesetzgeberische Wille sachgerecht umzusetzen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-04 |
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