Nach Auffassung des IDW ist im Zusammenhang mit den Bestrebungen der EU-Kommission zur Verbesserung der Abschlussprüfung in erster Linie die Rechnungslegung in Bezug auf zukunftsbezogene Aussagen und damit deren Frühwarnfunktion in den Blick zu nehmen. Das IDW hat dies u. a. zum Anlass genommen, die Zusammenhänge zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Insolvenzantragsgründen nach §§ 17 ff. InsO zu beleuchten. Die wichtigsten Passagen sind nachfolgend aufgeführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-08 |
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