Mit den kürzlich veröffentlichten insolvenzrechtlichen Rechnungslegungshinweisen des IDW wurde nach langer Diskussion endlich eine Lücke geschlossen, die dadurch entstand, dass die InsO in Bezug auf Rechnungslegungsvorschriften kein in sich geschlossenes System detailliert vorgibt, sondern dass der Rechtsanwender in großem Umfang auf Rechtsauslegung angewiesen ist. Auch das geplante GAVI enthält insoweit keine ausreichende Grundlage. Externe Sachverständige verfügen mit dem vom IDW ausformulierten Regelwerk über eine allgemein anerkannte Basis, um zur Sachverhaltsaufklärung entscheidend beitragen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-06 |
Seiten 273 - 277
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