Führt die Beratung in Krise und Restrukturierung nicht zum gewünschten Erfolg, sondern zur Liquidation oder Insolvenz des Rechtsträgers, sehen sich die beauftragten Berater regelmäßig mit Haftungsfragen konfrontiert; sei es, dass der Gesellschafter Ersatz verlangt, weil sein Gesellschaftsanteil wertlos geworden ist, sei es, dass der Insolvenzverwalter sie in Anspruch nimmt, weil er einen Verschleppungs- oder Insolvenzvertiefungsschaden sieht und die Befriedigungsaussichten für die Gläubiger verbessern will. Der nachfolgende Beitrag geht der aktuellen Rechtsprechung zur Beraterhaftung nach und ordnet die Judikatur ein. Weiterhin werden Hinweise zur praktischen Handhabung gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2025.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.