Werden im Rahmen der außerinsolvenzlichen Sanierung beihilferechtliche Probleme übersehen oder gar unsachgemäß behandelt, so kann dies für das betroffene Unternehmen selbst, aber auch für alle an der Sanierung Beteiligten unangenehme Folgen in Konsequenz nichtiger Verträge haben. Aber auch in der Insolvenz kann es beihilferechtliche Vorgaben geben, die dann von einem Insolvenzverwalter beachtet werden müssen und die nicht zuletzt ggf. auch die Wahl der in der Insolvenz zur Verfügung stehenden Sanierungsalternativen beschränken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2005.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-09-01 |
Seiten 20 - 24
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