Zahlungsunfähigkeit ist ein für die Krisen- und Insolvenzpraxis bedeutsamer und zentraler Rechtsbegriff, dessen Auslegung bislang zweifelhaft war. Zwar hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 24.5.2005 die Tatbestandsmerkmale teilweise geklärt und die Abgrenzung der Zahlungsstockung von der Zahlungsunfähigkeit klarer als bislang definiert. Statt von klaren zahlenmäßigen Grenzen soll die Zahlungsunfähigkeit nunmehr von Zumutbarkeitskriterien abhängen, was neue Interpretationsspielräume eröffnet. Dies schafft für den Praktiker möglicherweise mehr Rechtsunsicherheit als der bisherige Rechtszustand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-01-01 |
Seiten 12 - 17
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