Das Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft. An die Stelle des ursprünglich werbenden Geschäftszwecks tritt der Zweck der Liquidation. Die Liquidation mit sich anschließender Löschung der Gesellschaft steht im Einklang mit dem Gesellschaftsrecht. Sie ist zu unterscheiden von der gerichtlichen Liquidation, in der die Regelungen des Insolvenzrechts zur Anwendung kommen. Nachfolgend werden auf der Basis von weiteren definitorischen Abgrenzungen und möglichen Fallstricken Empfehlungen zur Gestaltung des Liquidationsverlaufs erarbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2024.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-03 |
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