Am 1.3.2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft: Gläubiger sollen durch das ESUG einen größeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters erhalten – und Unternehmen leichteren Zugang zur Eigenverwaltung bekommen. Nach den mittlerweile vergangenen acht Jahren wird es Zeit, einen Blick auf die ESUG-Insolvenzverfahren größerer Unternehmen zu werfen, um zu analysieren, wie nachhaltig erfolgreich diese Verfahren waren. Die Ergebnisse stimmen nicht zuversichtlich, sondern sie sind sehr besorgniserregend: 80 % der Verfahren verlaufen nicht nachhaltig. Bei einer solchen Quote sind einfache Rezepte zwecks Gegensteuerung nicht zu erwarten. Es werden daher Schlussfolgerungen nur in Form zentraler Fragestellungen abgeleitet, die als Diskussionsgrundlage dienen sollen. Es bleibt dann einem Folgebeitrag vorbehalten, Ansatzpunkte näher darzustellen, auf deren Basis sich die Nachhaltigkeit von Sanierungen signifikant verbessern lässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-04 |
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