Das insolvenzrechtliche Schicksal von Belastungsbuchungen, die im Wege des Lastschrifteinzugs zustande kamen, beschäftigt die Praxis – insbesondere die Gerichte – spätestens seit 2004 besonders intensiv, als der BGH eine grundlegende Entscheidung traf. In 2008 widersprach der XI. Zivilsenat der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats in entscheidenden Punkten. Seitdem muss die Praxis mit großer Unklarheit sei tens der Widerspruchsrechte von Insolvenzverwaltern leben. Ist dem nächst Rechtssicherheit zu erwarten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-06 |
Seiten 20 - 25
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