Zwar ist der Gesetzgeber letztlich den Vorstellungen der Vertreter des PSV aG gefolgt, die den Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage in § 7 Abs. 1 BetrAVG für verzichtbar hielten, weil er sich einmal mit dem Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung nicht vertrage und zum anderen materiellrechtlich kaum begründbar sei. Nach wie vor ist aber umstritten, ob mit dieser Streichung des Sicherungsfalls der wirtschaftlichen Notlage zugleich auch das Recht des Arbeitgebers weggefallen ist, bei wirtschaftlicher Notlage des Unternehmens zum Zwecke der Sanierung Ruhegeldzusagen zu widerrufen oder einzuschränken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 121 - 126
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