In Zeiten mit zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geraten auch gemeinnützige Organisationen nicht selten in unruhiges Fahrwasser. Den handelnden Organen stellt sich dann die Frage, ob sie ihre gemeinnützigen Zwecke noch erfüllen können oder eine Auflösung in Betracht zu ziehen ist bzw. gar die Insolvenz beantragt werden muss. Aus Anlass des BFH-Beschlusses vom 30.7.2025 (Az.: V B 3/24) soll nachfolgend dargestellt werden, wie es sich in solchen Fällen mit der steuerlichen Gemeinnützigkeit verhält.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-24 |
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