Die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise zeigen sich u. a. in der Zunahme von Insolvenzen, die für die betroffenen Unternehmen häufig am Ende einer Kette von negativen Entwicklungen stehen. Doch bereits vor dem tatsächlichen Insolvenzantrag ergibt sich eine Vielzahl von Anzeichen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die auf eine drohende Insolvenz hinweisen. Hierbei sind besondere Pflichten und daraus resultierende Haftungsrisiken zu beachten. Wie aktueller Rechtsprechung zu entnehmen ist, wirken diese Haftungsrisiken auch für andere Personen, die mit dem Prozess der Generierung von Finanz daten im Unternehmen betraut sind. Was also muss dieser erweiterte Personenkreis be rück sichtigen, um nicht persönlich zu haften?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-01-08 |
Seite 39
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