Zu Ihrer Frage ist aktuell da rauf hinzuweisen, dass am 1.8.2022 ein Urteil des BGH vom 28.6.2022 (Az.: II ZR 112/21) veröffentlicht wurde, mit dem der BGH eine komplette Kehrtwende seiner seit 2005 bestehenden Rechtsprechung vollzogen und in der Praxis viele ungelöste Fragen aufgeworfen hat. Hiernach wird für den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit nicht unbedingt eine Liquiditätsbilanz benötigt. Vielmehr kann auch die Aneinanderreihung mehrerer Liquiditätsstatus im Dreiwochenzeitraum ausreichen, alternativ auch ein Finanzplan.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
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