Die Anwendung des neu geschaffenen Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO setzt die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Sachverständigen voraus, aus der sich ergibt, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Gesetzgeber lässt offen, welche konkreten Anforderungen an den Sachverständigen und an den Inhalt der Bescheinigung zu stellen sind. Insofern wird es Aufgabe der Rechtsprechung, der Wissenschaft und der Praxis sein, diese Lücke zu schließen. Einen ersten Entwurf dazu hat der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer mit IDW ES 9 nun vorgelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.