Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist in der Krise des von ihm kontrollierten Unternehmens eine Frage von entscheidender Bedeutung: Wird im Insolvenzanfechtungs- oder Haftungsprozess seine Kenntnis vom rechtswidrigen und/oder gläubigerbenachteiligenden Vorstandshandeln vermutet? Dafür könnte sprechen, dass der Vorstand den Aufsichtsrat nach aktienrechtlichen Vorschriften regelmäßig über den Gang der Geschäfte, den Umsatz und die Lage der Geschäfte informieren muss. Kann aber davon ausgegangen werden, dass der Vorstand dieser Pflicht von selbst nachkommt oder der Aufsichtsrat die Berichterstattung erfolgreich einfordert? Und wenn ja, folgt daraus automatisch, dass die Berichte des Vorstands wahrheitsgemäß sind bzw. Unwahrheiten dem Aufsichtsrat ohne Weiteres ins Auge springen müssen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-30 |
Seite 228
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