Mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen (prävRR), der sich aktuell in der gesetzlichen Umsetzung befindet und vermutlich 2021, vielleicht aber auch erst 2022, in der Praxis zur Anwendung bereitstehen wird, kommt ein neues Restrukturierungsinstrument auf den schon heute reich gedeckten Tisch an Möglichkeiten und Werkzeugen, die Unternehmen in schwierigem Fahrwasser zur Verfügung stehen. Doch auch wenn es bereits heute eben diese Vielzahl von möglichen Restrukturierungswegen gibt, wird in der Praxis leider immer wieder festgestellt, dass sie gerade von kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu spät, oft erst nach Eintritt einer Insolvenzantragspflicht, genutzt werden. Es stellt sich also die Frage, wie im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung gerade diesem – aus ganz verschiedener Sicht einhellig vorgetragenen – Phänomen entgegengewirkt werden kann: Antworten darauf wurden im Anschluss an eine Ende November in Leipzig speziell zum prävRR veranstaltete BDU-Fachverbandssitzung am 15.12.2019 wie nachfolgend wiedergegeben formuliert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-07 |
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