Die Bundesregierung befürchtet nach dem verheerenden Hochwasser im Mai und Juni 2013, dass zahlreiche mittelständische Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten könnten. Als besondere Risiken sieht sie hochwasserbedingte Betriebsunterbrechungen sowie Schäden an Anlage- und Vorratsvermögen. Die Bundesregierung geht zwar davon aus, dass sich insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in vielen Fällen durch Tilgungsmoratorien, Schuldennachlass, Versicherungs- und sonstige Entschädigungsleistungen oder Spenden abwenden lassen. Jedoch hält sie hierfür die dreiwöchige Insolvenzantragsfrist des § 15a Abs. 1 InsO keinesfalls für ausreichend.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-02 |
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