Auch vier Jahre nach Einführung des ESUG bleibt die Anzahl der beantragten Eigenverwaltungsverfahren hinter den damaligen Erwartungen zurück. In der Eigenverwaltung wird trotz anfangs anderslautender Zielstellung immer seltener der Insolvenzplan als Sanierungsweg gewählt und stattdessen – selbst in als Schutzschirm beantragten Verfahren – übertragend saniert. Diese Entwicklung gibt Anlass, sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Insolvenzplan nach wie vor der Königsweg des Eigenverwaltungsverfahrens sein sollte und welche Praxiserfahrungen wiederum für oder gegen die Durchführung eines Dual Tracks sprechen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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