Wird eine sowohl durch die Gesellschaft als auch durch den Gesellschafter gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, so ist der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrags zur Insolvenzmasse verpflichtet. Nach dem o. g. Urteil des BGH gelten die Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten konsequenterweise nicht für den Fall der Verwertung des Leasingobjekts durch den Leasinggeber als Eigentümer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2025.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-01 |
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