Gegen die wirtschaftlichen Folgen eines (vermeintlichen) Fehlverhaltens von Geschäftsleitern bietet die D&O-Versicherung eine Absicherung. Teilweise ist die wirtschaftliche Realisierung von Ansprüchen ein größeres Risiko als die rechtliche Durchsetzung. Aufgrund der häufig hohen Beträge, die von Gesellschaften und Insolvenzverwaltern gegen die Geschäftsleiter verfolgt werden, kommt solchen Versicherungen eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu. Haftungsansprüche bedrohen meist die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Geschäftsleiter. Die Deckung durch einen D&O-Versicherer kann daher nicht nur den Geschäftsleiter, sondern indirekt auch die Gesellschaft absichern. Eine aktuelle BGH-Entscheidung setzt der Praxis einen neuen Rahmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2021.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-03 |
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