Die Unternehmenssteuerreform 2008 vom 14. 8. 2007 hat neben Erleichterungen für die Unternehmen, insbesondere durch Senkung der Steuersätze, ab 2008 auch deutliche Mehrbelastungen gebracht, die sich insbesondere in Insolvenz und Sanierung negativ auswirken werden. Zu nennen sind hier vor allem die Zinsschranke und die Regelung über den Verlustabzug. Die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) gilt sowohl für unternehmerisch tätige natürliche Personen als auch für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Einschränkung des Verlustabzugs betrifft nach § 8c KStG nur Körperschaften. Beide Regelungen können zu steuerlichen Belastungen führen, die einem in der Krise befindlichen Unternehmen jede Aussicht auf Sanierung verstellen. Es ist zu befürchten, dass diese steuerlichen Regelungen zu einem Anstieg der Insolvenzen führen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-06 |
Seiten 254 - 257
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