Ein Urteil des FG Köln vom 26.11.2014 hatte gezeigt, wie wichtig es für den steuerlichen Berater ist, einen Verlust i. S. des § 17 EStG rechtzeitig geltend zu machen. Ein Auflösungsverlust entsteht erst, wenn die Liquidation der Kapitalgesellschaft abgeschlossen ist. In vielen Fällen greifen nach der FG-Rechtsprechung aber Ausnahmen; einer dieser Ansichten wurde jetzt allerdings vom BFH eine Absage erteilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-03 |
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