Die Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren bedarf einer gesonderten umsatzsteuerrechtlichen Prüfung. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung von beweglichen Gegenständen hing bis zum BFH-Urteil vom 28.7.2011 davon ab, ob die Verwertung innerhalb oder außerhalb des Insolvenzverfahrens stattfand. Das BFH-Urteil sorgte dann für eine Änderung der Rechtsprechung, die mit BMF-Schreiben vom 30.4.20142 nun Eingang in die Verwaltungsanweisungen für die Finanzbehörden findet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-02 |
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