Während die Behandlung des Factoring bei nicht zahlungsgestörten Forderungen nach einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2003 als weitgehend geklärt angesehen werden kann, beschäftigte der Erwerb zahlungsgestörter Forderungen die Gerichte in jüngster Vergangenheit und veranlasste die Finanzverwaltung dazu, ihre Auffassung diesbezüglich zu ändern. Ein neues BMF-Schreiben sorgt zwar weitestgehend für Rechtssicherheit, wirft aber Zweifel hinsichtlich der Angemessenheit auf. Der Beitrag analysiert das BMF-Schreiben und zeigt seine Konsequenzen für die Praxis auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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